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Deutsches Foto für den Aufenthaltstitel (elektronischer Aufenthaltstitel, eAT): Format und Anforderungen

Deutsches Foto für den Aufenthaltstitel: Das Format ist 35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll). Schattenfreier Hintergrund, einfarbig, deutlicher Kontrast zu Gesicht und Haaren (einfarbig, schattenfrei, deutlicher Kontrast); Kopf 70 bis 80 Prozent der Fotohöhe. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei Bundesministerium des Innern (BMI).

Für die Karte des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), die eine Ausländerbehörde in Deutschland ausstellt, wo seit Mai 2025 nur digitale Fotos von einem registrierten Fotografen oder vom Terminal der Behörde akzeptiert werden. Nicht für das Visum, das bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt wird.

Für einen eAT nutzen Sie einen registrierten Fotografen, der in die Lichtbild-Cloud hochlädt, oder das Terminal der Behörde selbst. Dokumente, die wir vorbereiten können: Deutschland.

Brandenburger Tor in Berlin an einem klaren Tag
GeprüftVon der offiziellen Seite übernommen und von uns übersetztZuletzt geprüft: 2026-10-07Bundesministerium des Innern (BMI)

Anforderungen im Überblick

Format
35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll)
Kopfhöhe
Kopf 70 bis 80 Prozent der Fotohöhe (Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein (Gesicht von der Kinnspitze bis zum Scheitel))
Hintergrund
schattenfreier Hintergrund, einfarbig, deutlicher Kontrast zu Gesicht und Haaren (einfarbig, schattenfrei, deutlicher Kontrast)
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen, Augen offen, Blick in die Kamera
Brille
Erlaubt ohne Spiegelung oder Tönung
Kopfbedeckung
Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen; ganzes Gesicht sichtbar
Wir liefern
827 x 1.063 px (600 DPI), dazu ein Druckbogen im Format 4 x 6 Zoll

Häufige Stolpersteine

  • Prüfen
    Der eAT wird in der Digitalfoto-Regel von Mai 2025 neben Reisepass und Personalausweis genannt: Der Fotograf muss das Foto in die sichere Cloud hochladen, und Sie übergeben der Ausländerbehörde den Ausdruck mit dem Data-Matrix-Code.
  • Prüfen
    Die Regel lässt keinen Weg für ein bereits vorhandenes Foto, etwa den Papierabzug aus Ihrem Visumantrag: Laut FAQ des BMI dürfen für Ausweisanträge nur Fotos verwendet werden, die in der Behörde aufgenommen oder vom Fotografen in die sichere Cloud hochgeladen wurden.
  • Prüfen
    Hat das Amt ein PointID-Terminal, kostet die Aufnahme 6 Euro; andere Systeme können andere Gebühren verlangen, prüfen Sie daher vor dem Termin die Website der Ausländerbehörde.

Quelle und Prüfung

GeprüftZuletzt geprüft: 2026-10-07Bundesministerium des Innern (BMI)

Von der offiziellen Seite übernommen und von uns übersetzt. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei Bundesministerium des Innern (BMI).

  • Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein.
  • Soll das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) verwendet werden, muss der Fotograf ab dem 1. Mai 2025 das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen.
  • Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 €, wenn die Behörde PointID®-Systeme der Bundesdruckerei einsetzt.

Wir sind ein unabhängiger Dienst und keine Behördenwebsite. Den Pass oder das Visum beantragen Sie bei Ihrer Behörde; wir erstellen nur das Foto.

Häufig gestellte Fragen

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