Österreichisches Foto für den Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel, 45 x 35 mm Lichtbild): Format und Anforderungen
Österreichisches Foto für den Aufenthaltstitel: Das Format ist 35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll). BMI-Kriterien: einfärbig hell (idealerweise grau), kein Muster, keine Schatten; Kopf 67 bis 80 Prozent der Fotohöhe. Foto in den letzten 6 Monaten aufgenommen. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) / Bundesministerium für Inneres (BMI), Passbild-Kriterien.
Für das Lichtbild, das mit einem Erst- oder Verlängerungsantrag für einen österreichischen Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot – Karte, Niederlassungsbewilligung, Familienangehöriger und die anderen Titel nach dem NAG) bei der Niederlassungsbehörde oder einer Vertretung im Ausland eingereicht wird. Nicht für die Aufenthaltskarte von Familienangehörigen von EU-Bürgern, für die ein Foto von 35 x 45 bis 40 x 50 mm angegeben ist, und nicht für ein Schengen-Visum.

Anforderungen im Überblick
- Format
- 35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll)
- Kopfhöhe
- Kopf 67 bis 80 Prozent der Fotohöhe (Passbild-Kriterien des BMI (in der Farbregel für den Aufenthaltstitel genannt): Kopf ca. 2/3 des Bildes, nicht höher als 36 mm; Augenabstand mindestens 8 mm)
- Hintergrund
- BMI-Kriterien: einfärbig hell (idealerweise grau), kein Muster, keine Schatten
- Gesichtsausdruck
- Neutral, Mund geschlossen, Augen offen, Blick in die Kamera
- Brille
- Erlaubt ohne Spiegelung oder Tönung
- Kopfbedeckung
- Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen; ganzes Gesicht sichtbar
- Alter des Fotos
- In den letzten 6 Monaten aufgenommen
- Benötigte Abzüge
- 1
- Wir liefern
- 827 x 1.063 px (600 DPI), dazu ein Druckbogen im Format 4 x 6 Zoll
Häufige Stolpersteine
- PrüfenDas Bürgerportal nennt das Foto 'Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)': dasselbe Hochformat 35 x 45 mm wie beim Reisepass, mit der Höhe zuerst angegeben.
- PrüfenFarbe ist Pflicht: Das BMI nennt den Aufenthaltstitel in seinem Verbot von Schwarz-Weiß-Fotos neben Reisepass und Personalausweis.
- PrüfenKopf etwa zwei Drittel des Bildes, höchstens 36 mm, Augen mindestens 8 mm auseinander, einfarbig hellgrauer Hintergrund: Die Kriterien des BMI gelten für jedes österreichische Ausweisdokument.
- PrüfenDas Foto wird mit den Antragsunterlagen abgegeben. Bei einem Kind unter sechs Monaten ohne Reisedokument entfällt die Passpflicht, das Foto nicht.
Quelle und Prüfung
Von der offiziellen Seite übernommen und von uns übersetzt. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei oesterreich.gv.at (Bundeskanzleramt) / Bundesministerium für Inneres (BMI), Passbild-Kriterien.
Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm)
Die Vorlage folgender Unterlagen ist bei Beantragung eines Aufenthaltstitels jedenfalls erforderlich (soweit nicht oben eine Ausnahme angeführt ist):
Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein.
Schwarz/Weiß Fotos können für den Reisepass, Personalausweis und Aufenthaltstitel nicht verwendet werden.
Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt; Ausnahmen sind aber aus religiösen und medizinischen Gründen zulässig.
Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
Wir sind ein unabhängiger Dienst und keine Behördenwebsite. Den Pass oder das Visum beantragen Sie bei Ihrer Behörde; wir erstellen nur das Foto.