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Schweizer Foto für den Aufenthaltstitel (biometrischer Ausländerausweis, der Kanton nimmt es auf): Format und Anforderungen

Schweizer Foto für den Aufenthaltstitel: Das Format ist 35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll). Vom SEM nicht angegeben; die kantonale Erfassungsstelle verwendet ihren eigenen Hintergrund. Hellgrau ist unsere Wahl für die Darstellung; weder das SEM noch der gespeicherte ICAO-Auszug nennt eine Farbe; Kopf 70 bis 80 Prozent der Fotohöhe. Foto in den letzten 6 Monaten aufgenommen. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei Staatssekretariat für Migration SEM (State Secretariat for Migration), with ICAO Doc 9303.

Für den biometrischen Ausländerausweis (Ausweise L, B und C) für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, bei dem das kantonale Migrationsamt Gesichtsbild und Fingerabdrücke selbst erfasst. Nicht für einen Schweizer Pass oder eine Identitätskarte und nicht für ein Schengen-Visum.

Das kantonale Migrationsamt fotografiert Sie für den Aufenthaltstitel, wenn es Ihre biometrischen Daten erfasst. Alle Dokumente: Schweiz.

Schneebedecktes Matterhorn vor tiefblauem Himmel
GeprüftKeine nationale Regel veröffentlicht; es gilt der Standard ICAO 9303Zuletzt geprüft: 2026-10-07Staatssekretariat für Migration SEM (State Secretariat for Migration), with ICAO Doc 9303

Anforderungen im Überblick

Format
35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll)
Kopfhöhe
Kopf 70 bis 80 Prozent der Fotohöhe (Für den Ausländerausweis ist keine Schweizer Fotogeometrie veröffentlicht (der Kanton nimmt das Bild auf); ICAO Doc 9303: Scheitel bis Kinn 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe)
Hintergrund
vom SEM nicht angegeben; die kantonale Erfassungsstelle verwendet ihren eigenen Hintergrund. Hellgrau ist unsere Wahl für die Darstellung; weder das SEM noch der gespeicherte ICAO-Auszug nennt eine Farbe
Gesichtsausdruck
Neutral, Mund geschlossen, Augen offen, Blick in die Kamera
Brille
Erlaubt ohne Spiegelung oder Tönung
Kopfbedeckung
Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen; ganzes Gesicht sichtbar
Alter des Fotos
In den letzten 6 Monaten aufgenommen
Wir liefern
827 x 1.063 px (600 DPI), dazu ein Druckbogen im Format 4 x 6 Zoll

Häufige Stolpersteine

  • Prüfen
    Sie bringen kein Foto mit: 'Die biometrischen Daten werden durch die im Wohnkanton zuständige Stelle erfasst.' Der Chip speichert zwei Fingerabdrücke und das dort aufgenommene Gesichtsbild.
  • Prüfen
    Antrags- und Ausstellungsverfahren richten sich nach den Regeln Ihres Wohnkantons ('gemäss den Vorgaben des Wohnkantons'); die Gebühr besteht aus drei Teilen (Bewilligungsverfahren, Herstellung des Ausweises und Erfassung der biometrischen Daten); der Ausweis selbst wird zentral hergestellt und wie bisher zugeschickt oder ausgehändigt.
  • Prüfen
    Die erfassten Daten werden fünf Jahre lang aufbewahrt, damit eine Verlängerung 'ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand' ausgestellt werden kann; ein Ausweis der ersten Generation ohne Chip bleibt bis zum Ablauf gültig und wird erst ersetzt, wenn er abläuft oder sich Ihre Daten ändern ('wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen').
  • Prüfen
    Kleiden Sie sich für die Erfassungsstation, nicht für eine Fotodatei: ein schlichtes Oberteil, das sich von einem hellen Hintergrund abhebt, kein Tuch und keine Mütze, außer aus religiösen oder medizinischen Gründen.

Quelle und Prüfung

GeprüftZuletzt geprüft: 2026-10-07Staatssekretariat für Migration SEM (State Secretariat for Migration), with ICAO Doc 9303

Keine nationale Regel veröffentlicht; es gilt der Standard ICAO 9303. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 (archivierte Kopie vom 2024-09-12) bei Staatssekretariat für Migration SEM (State Secretariat for Migration), with ICAO Doc 9303.

  • Die biometrischen Daten werden durch die im Wohnkanton zuständige Stelle erfasst.
  • Auf dem Chip sind zwei digitale Fingerabdrücke sowie das Gesichtsbild gespeichert.
  • Der Antrag für den biometrischen Ausländerausweis und das Ausstellungsverfahren erfolgen gemäss den Vorgaben des Wohnkantons.
  • Die Daten werden während fünf Jahren aufbewahrt.
  • Die Gebühren für den biometrischen Ausländerausweis sind aufgeteilt in Gebühren für das Bewilligungsverfahren, die Kartenproduktion und die Erfassung der biometrischen Daten.
  • Der biometrische Ausländerausweis wird erst dann ausgestellt, wenn der alte Ausweis wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen erneuert werden muss.
  • Submitted portraits should be 45.0 mm x 35.0 mm (1.77 in x 1.38 in) in dimension.
  • The crown-to-chin portion of the facial image shall be 70 to 80 per cent of the longest dimension defined for Zone V, maintaining the aspect ratio between the crown-to-chin and ear-to-ear details of the face of the holder.
  • A submitted portrait shall have been captured within the last six months before application, as outlined in [ISO/IEC 39794-5].

Zitate 1-6 sind auf Deutsch von der SEM-Seite 'Der biometrische Ausländerausweis' (Letzte Änderung 01.08.2026) unter source.url, direkt gelesen (sources/ch/sem-biometrischer-auslaenderausweis.txt). Das SEM veröffentlicht keine Fotogeometrie, weil der Kanton das Bild aufnimmt; das Urteil „nein“ stützt sich auf den Satz zur biometrischen Erfassung (keine Schweizer Seite sagt wörtlich „Sie dürfen kein Foto mitbringen“). Das SEM sagt nur, dass die Gebühr in drei Teile aufgeteilt ist; es sagt nicht, wer die Biometriegebühr festlegt. Zitate 7-9 stammen aus ICAO Doc 9303 Teil 3 (sources/icao/, Wayback 2024-09-12) und liefern nur das Referenzformat, den Kopfanteil und das Alter von sechs Monaten. physical 35 x 45 mm / 600 dpi, Hintergrund 'light-grey' sowie die Werte zu Brille und Kopfbedeckung sind Standardwerte nach ICAO-Art und unsere Wahl für die Darstellung, keine Regeln des SEM. printsRequired bleibt undefiniert (es wird nichts abgegeben).

Wir sind ein unabhängiger Dienst und keine Behördenwebsite. Den Pass oder das Visum beantragen Sie bei Ihrer Behörde; wir erstellen nur das Foto.

Häufig gestellte Fragen

Frau macht mit ihrem Smartphone ein Selfie vor einer hellen Außenwand
Eine einfarbige Wand und Tageslicht genügen.