Deutsches Ausweisfoto (Personalausweis, seit Mai 2025 nur digital): Format und Anforderungen
Deutsches Ausweisfoto: Das Format ist 35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll). Schattenfreier Hintergrund, einfarbig, deutlicher Kontrast zu Gesicht und Haaren (einfarbig, schattenfrei, deutlicher Kontrast); Kopf 70 bis 80 Prozent der Fotohöhe. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei Bundesministerium des Innern (BMI).
Für einen Personalausweis oder eine eID-Karte, die bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragt werden, wo nur ein digitales Foto akzeptiert wird, das ein registrierter Fotograf oder das Terminal der Behörde aufgenommen hat. Nicht für einen im Ausland beantragten Reisepass und nicht für einen Führerschein, für den weiterhin ein Papierfoto angenommen wird.
Für einen in Deutschland beantragten Personalausweis nutzen Sie einen registrierten Fotografen oder das Terminal im Bürgeramt. Dokumente, die wir vorbereiten können: Deutschland.

Anforderungen im Überblick
- Format
- 35 x 45 mm (1,38 x 1,77 Zoll)
- Kopfhöhe
- Kopf 70 bis 80 Prozent der Fotohöhe (Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein (Gesicht von der Kinnspitze bis zum Scheitel))
- Hintergrund
- schattenfreier Hintergrund, einfarbig, deutlicher Kontrast zu Gesicht und Haaren (einfarbig, schattenfrei, deutlicher Kontrast)
- Gesichtsausdruck
- Neutral, Mund geschlossen, Augen offen, Blick in die Kamera
- Brille
- Erlaubt ohne Spiegelung oder Tönung
- Kopfbedeckung
- Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen; ganzes Gesicht sichtbar
- Wir liefern
- 827 x 1.063 px (600 DPI), dazu ein Druckbogen im Format 4 x 6 Zoll
Häufige Stolpersteine
- PrüfenEs gilt dieselbe Regel von Mai 2025 wie für den Reisepass: Das Bürgeramt nimmt nur Fotos an, die über die sichere Cloud eines registrierten Fotografen übermittelt (Data-Matrix-Code) oder an seinem eigenen Terminal aufgenommen werden. Alte Papierfotos werden abgelehnt.
- PrüfenDie Regel soll Morphing-Angriffe verhindern; das BMI erklärt, dass es manipulierte Fotos am Schalter nicht zuverlässig erkennen kann, und lehnt daher alle selbst mitgebrachten Dateien ab, wie konform sie auch sind.
- PrüfenFrisuren, die einen Teil des Gesichts zwischen Stirn und Kinn verdecken, machen das Foto nicht biometrisch und werden abgelehnt; gefärbte Haare, Bärte und normales Make-up sind in Ordnung.
Quelle und Prüfung
Von der offiziellen Seite übernommen und von uns übersetzt. Zuletzt geprüft am 2026-10-07 bei Bundesministerium des Innern (BMI).
Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein.
Von Fotostudios gefertigte Lichtbilder dürfen die Bürgerämter (Pass‑/Ausweisbehörden) nur entgegennehmen, wenn sie in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege bereitgestellt wurden.
Die Lichtbilderfassung in den kommunalen Pass-/Ausweisbehörden soll verhindern, dass Pässe/Ausweise mit elektronisch veränderten Lichtbildern ausgestellt werden.
Besondere Frisuren, die jedoch Teile des Gesichts bedecken, verhindern die Biometrietauglichkeit des Lichtbilds und werden daher zur Beantragung von Pass/Personalausweis abgelehnt.
Die Zitate sind im deutschen Originalwortlaut wiedergegeben. Geometrie aus der Fotomustertafel des BMI unter source.url; die Regel „nur digital“ sowie die Sätze zu Frisuren und Anti-Morphing stammen aus den FAQ des Personalausweisportals 'Biometrie (Passbild und Fingerabdrücke)' (sources/de/personalausweisportal-biometrie-faq.txt). Das Format 35 x 45 mm ist das Papierformat nach PassV § 16 (3), nur als Referenz beibehalten; in Deutschland wird kein Abzug abgegeben. Kopfbedeckungen: laut Fotomustertafel nur aus religiösen Gründen (unser Datentyp hat keinen Wert nur für religiöse Gründe); Hellgrau ist unsere Wahl für die Darstellung.
Wir sind ein unabhängiger Dienst und keine Behördenwebsite. Den Pass oder das Visum beantragen Sie bei Ihrer Behörde; wir erstellen nur das Foto.